Allgemeine Geschäftsbedingungen der SAGA Raumausstattung KG
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SAGA Raumausstattung GmbH, Hauptstraße 204, 63814 Mainaschaff (nachfolgend: SAGA) und ihren Kunden (nachfolgend: Kunde).
(2) Für einzelne der nachfolgenden Regelungen wird unterschieden, ob der Kunde ein Verbrau-cher im Sinne von §13 BGB oder ein Unternehmer im Sinne von §14 BGB ist. Bei Regelungen, die für Verbraucher und Unternehmer unterschiedlich sind, wird im Text zwischen Verbrauchern (§13 BGB) und Unternehmern (§14 BGB) bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts / öffentlich-rechtliches Sondervermögen unterschieden. Bezieht sich der Text ausschließlich auf "Kunde", gilt die Regelung sowohl für Verbraucher als auch für die zweite Gruppe.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allge-meine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SAGA ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Ne-benabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebote, Zustandekommen des Vertrages, Subunternehmer
(1) Die Angebote von SAGA sind stets freibleibend.
(2) Eine schriftliche oder telefonische Bestellung wird von SAGA als Angebot gemäß § 145 BGB angesehen, welches innerhalb von zwei Wochen angenommen werden kann. Die Annahme durch SAGA kann in Textform, Schriftform oder durch Ausführung der Arbeiten erfolgen.
(3) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen SAGA und Kunden ist der schriftlich geschlossene Vertrag und die Leistungsbeschreibung, einschließlich dieser Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsge-genstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von SAGA vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie ver-bindlich fortgelten.
(4) SAGA ist berechtigt zur Erbringung seiner vertraglichen Leistungen fachkundige Subunter-nehmer zu beauftragen. Hierbei werden die Interessen des Kunden ausreichend berücksichtigt.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich dies aus den im Vertrag und der Leis-tungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt.
(2) Der Kunde hat auf seine Kosten technische Hilfestellung zu leisten und die Voraussetzungen für die Montage zu schaffen. Dies beinhaltet insbesondere die
a) Erbringung der bauseitigen Vorleistungen;
b) Ermöglichung der Zufahrt zur Montagestelle und Gewährleistung einer entsprechenden Park-möglichkeit in unmittelbarer Nähe des Einbauortes;
(3) Der Kunde muss gewährleisten, dass die Montage unverzüglich nach Ankunft des Montage-personals beginnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden kann.
(4) Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, so ist SAGA nach Ankündigung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf sei-ne Kosten vorzunehmen. Entstehender Montagemehraufwand und sonstiger Mehraufwand wer-den zu Lasten des Kunden berechnet. Ebenso sämtliche Fristüberschreitungen, Verzögerungen, Produktionsausfälle und sonstige Folgekosten. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte und Ansprüche von SAGA unberührt.
§ 4 Leistungszeitpunkte
(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von SAGA bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. fünf Werktage ab Vertrags-schluss.
(2) SAGA ist zu Teilleistungen und Teillieferungen jederzeit berechtigt, sofern diese dem Kun-den zumutbar sind. Sofern dies von SAGA so durchgeführt wird, übernimmt SAGA die zusätzli-chen Kosten.
(3) SAGA kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Ver-längerung der Leistungsfristen oder eine Verschiebung der der Leistungsterminen um den Zeit-raum verlangen, in dem der Kunde oder der Dritte (im Falle einer Beauftragung als Subunter-nehmer) seinen vertraglichen Verpflichtungen SAGA gegenüber nicht ordnungsgemäß nach-kommt.
(4) Falls SAGA ohne eigenes Verschulden zur Leistung nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von SAGA seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist SAGA dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn SAGA mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtleistung auch nicht in sonsti-ger Weise zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird SAGA den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die Leistung nicht erbracht werden kann. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.
(5) Falls SAGA an der Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen durch den Eintritt unvorhergese-hener Ereignisse, z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik, und höhere Gewalt, die SAGA oder de-ren Lieferanten betreffen, gehindert wird und SAGA diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Auch hierüber wird SAGA den Kunden unverzüglich informieren. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug für Unternehmer-Kunden
Die nachstehenden Regelungen gelten nur für Kunden, die als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, als juristische Person des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtliches Sonder-vermögen handeln.
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Be-stimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist SAGA berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpa-ckung) selbst zu bestimmen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Ge-fahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzö-gerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Ab-nahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entspre-chend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(3) Kommt der Kunden in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzö-gert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist SAGA berech-tigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB Lagerkos-ten) zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass SAGA überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und anfal-lender Versand- und Transportkosten.
(2) Zahlungen sind ohne Abzug sofort fällig, soweit nicht im Einzelfall anderweitig geregelt.
(3) SAGA ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen / Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von SAGA durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
§ 7 Abnahme
(1) Die Abnahme der von SAGA geschuldeten Leistung erfolgt nach Fertigstellung. Teilabnah-men finden nicht statt. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
(2) Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Kunde deshalb zu Recht die Ab-nahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benen-nender Mängel, so ist SAGA verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mit-zuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.
(3) Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden der SAGA, so gilt die Annahme nach Ablauf von 2 Wochen seit Anzeige der Beendigung der Arbeiten als erfolgt.
§ 8 Leistungsänderungen
(1) Der Kunde kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.
(2) SAGA wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Eini-gung, so ist SAGA berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.
(3) Mehrvergütungen für Leistungsänderungen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, kann die SAGA nicht geltend machen.
(4) Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zu-satzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeit-ablaufs festzuhalten sind.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern der Kunde Verbraucher ist, kann er den Vertrag wie folgt widerrufen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu wider-rufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen be-nannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
SAGA Raumausstattung GmbH
Hauptstraße 204
63814 Aschaffenburg-Mainaschaff
Tel. 06021-41 600
Fax 06021-41 6033
info@saga-raumausstattung.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beige-fügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Be-stätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standard-lieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zu-rückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprüngli-chen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufs
Das gesetzliche Widerrufrecht für Verbraucher findet keine Anwendung, bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuel-le Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit un-trennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
- bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen;
§ 10 gewerbliche Schutzrechte der SAGA
(1) An übermittelten Zeichnungen, Skizzen oder anderen Unterlagen, (nachfolgend: Unterlagen) behält sich SAGA sämtliche gewerbliche Schutzrechte ausdrücklich vor, unabhängig davon, ob diese digital oder in Papierform übergeben wurden. Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von SAGA Dritten nicht zugänglich gemacht oder anderweitig ver-vielfältigt oder zur Selbstanfertigung der dort beschriebenen und abgebildeten Sachen verwendet werden.
(2) Für den Fall der rechtswidrigen Verwendung der Unterlagen behält es sich SAGA vor den für die Erstellung der Unterlagen angefallenen Zeitaufwand in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche (insbesondere Unterlassung und Schadensersatz) wird hiervon nicht berührt.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) SAGA bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus dem Auftrag – gleich aus welchem Rechtsgrund – und bis zur vollständigen Montage bzw. Einbau Eigentümer an den ge-lieferten und montierten Sachen.
(2) Eine Be- oder Verarbeitung der von SAGA gelieferten Sachen würde für SAGA als Herstel-ler im Sinne von § 950 BGB erfolgen. Bei Verarbeitung mit anderen Gegenständen oder Materi-alien würde SAGA Miteigentümer der neu entstehenden Sachen im Verhältnis der jeweiligen Rechnungswerte. Die von SAGA gelieferten Sachen dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Evtl. Zugriffe Drit-ter sind vom Kunden SAGA unverzüglich mitzuteilen.
§ 12 Gewährleistung
(1) SAGA haftet gegenüber Kunden die Verbraucher sind für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Regelungen des BGB.
(2) Die nachstehenden Regelungen gelten nur für Kunden, die als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, als juristische Person des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtliches Sonder-vermögen handeln.
a) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder sonstigen Wei-terverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Ver-arbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späte-ren Zeitpunkt ein Mangel, so ist SAGA hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von SAGA für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß ange-zeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
b) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann SAGA wir zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Er-satzlieferung) geleistet wird. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzun-gen zu verweigern, bleibt unberührt.
c) SAGA ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunden den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
d) Der Kunde hat SAGA die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zu-rückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn SAGA ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
e) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet SAGA nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann SAGA vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
f) In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhält-nismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und den Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvor-nahme ist SAGA unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn SAGA berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfül-lung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
§ 13 Haftung
(1) SAGA haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arg-listigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, sowie für Körperschäden.
(2) Für sonstige Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet SAGA nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Vereinbarung typisch und vorhersehbar sind. Soweit die Haftung von SAGA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SAGA.
(3) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen, Verbraucherschlichtung
(1) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und SAGA Aschaffenburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein/werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien ver-pflichten sich, an Stelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bezie-hungsweise diese Lücke ausfüllt.
(4) SAGA ist nicht verpflichtet an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbrau-cherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen und tut dies auch nicht.
Aschaffenburg, den 23.03.2020
AGB der SAGA Raumausstattung KG / Gardinen Wäscherei Service
1.) SAGA bietet Textilreinigungen für Gardinen, welche gegen Entgelt kundeneigene Textilien als Auftragswäsche im wässerigen Medium bearbeitet. Textilien, die chemisch gereinigt werden müssen, werden von einer Textilreinigung in Kooperation angenommen und bearbeitet.
2.) Das Wasch- und Reinigungsgut muss vom Kunden nach Sortimenten getrennt und stückzahlenmäßig mit Liste bereitgestellt bzw. angeliefert werden. Auftragswäsche wird nach Gewicht (im schmutzigen Zustand) berechnet. Die erste Wägung bzw. Zählung im Betrieb ist rechtsverbindlich.
3.) Die Ausführung des Auftrages erfolgt nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung (Abholung) gültigen Preisliste. Diese kann jederzeit im Betrieb erfragt und eingesehen werden. Bei Abschluss eines längerfristigen Vertrages können zwischen den Vertragspartnern hiervon abwechselnde Konditionen und Preise vereinbart werden. Preisanhebungen durch den Anstieg von Lohn- und Materialeinstandspreisen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
4.) Die Rechnung ist sofort fällig. Sie ist als Barzahlung bei Empfang des gereinigten Postens zu begleichen.
5.) Das Unternehmen SAGA Raumausstattung GmbH garantiert eine sach- und fachgerechte Reinigung der Textilien, die zweckmäßige Behandlung im speziellen Fall bleibt unserer fachmännischen Entscheidung überlassen. Die Reinigung schließt eine dem Sortiment angepasste Fertigstellung ein.
6.) SAGA Raumausstattung GmbH übernimmt keine Verantwortung für Schäden, welche ohne eigenes Verschulden und/oder durch bei der Übernahme des Auftrages durch einfache Warenschau nicht ersichtliche Fehler herbeigeführt wurden. Dies sind z.B. ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Wasch- und Bleichechtheit der Färbungen und Drucke mitgelieferter Fremdkörper und ähnliches. Das gleiche gilt für nicht oder nur begrenzt wasch- und reinigungsbeständige Fasermischungen, soweit die Stücke nicht ausreichend gekennzeichnet sind oder dies nicht bzw. nur ungenügend erkennbar ist.
6. a.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, SAGA Raumausstattung GmbH vor Erteilung des Auftrages, über bestehende Mängel, z.B. Risse oder Flecken im Stoff, aufmerksam zu machen. SAGA Raumausstattung GmbH ist nicht verpflichtet, diese Mängel auszubessern. Es sei denn, die Flecken können durch den normalen Reinigungsprozess beseitigt werden. Sollen vorhandene Beschädigungen im Stoff beseitigt werden, so muss ein neuer Auftrag erteilt werden.
7.) Desgleichen gilt ein Haftungsausschluß bei Gardinen und Dekorationen. Außerdem können Schäden die durch zu starke UV Strahlung oder anderweitiger Schädigung des Gewebes erst beim Waschen sichtbar werden nicht anerkannt werden. Es gilt ein Ausschluss der Haftung für alterungs- und UV bedingte Vorschädigungen der Stoffe, wie z.B. Seide. Eine Einlaufgarantie kann durch SAGA Raumausstattung GmbH nicht übernommen werden.
8.) Die Rückgabe der zur Reinigung übergebenen Wäsche erfolgt gegen Barzahlung. Bei Auftragswäsche (Selbsttransport) muss der Auftraggeber das Reinigungsgut innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Ein Jahr nach diesem Termin ist der Auftragnehmer zur freien Verwertung berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. Der Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös bleibt hiervon unberührt.
9.) Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Rückgabe unter Vorlage der Quittung (Rechnung, Lieferschein) angezeigt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 3 Arbeitstagen berücksichtigt werden. Hat SAGA Raumausstattung GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten, bleiben die Rechte des Kunden von dem Vorstehenden unberührt. Schriftliche Einzelvereinbarungen können über die Bedingungen gehen.
10.) Grundlage für diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind die vom Deutschen Textilreinigungsverband herausgegebenen Richtlinien.
Aschaffenburg, den 25.11.2020